Sanitätsdienst - schnelle Hilfe bei Veranstaltungen
Ob Konzert, Sportveranstaltung, Karnevalsumzug oder Straßenfest – wo viele Menschen zusammenkommen, gibt es viele kleine und größere Notfälle. Ob ein Kind das Knie aufschürft, ein begeisterter Fan ohnmächtig wird oder einem Läufer beim Marathon die Luft ausgeht – der Sanitätsdienst des Deutschen Roten Kreuzes leistet schnell und qualifiziert Hilfe.
Die ehrenamtlichen Helfer des Sanitätsdienstes sorgen für die schnelle und kompetente Versorgung bei Verletzungen und Erkrankungen. Falls notwendig, koordinieren sie auch den Transport ins Krankenhaus. Die freiwilligen Helfer werden sorgfältig ausgebildet und werden für ihre Einsätze angemessen ausgerüstet.
Durch die regelmäßigen Einsätze sind die DRK-Sanitäter erfahren und einsatzerprobt. Kommt es zu einem Massenanfall von Verletzten, beispielsweise nach einer Explosion oder einem Zugunglück, unterstützt der Sanitätsdienst den Rettungsdienst des Deutschen Roten Kreuzes. Die Sanitäter haben deshalb eine wichtige Funktion in der DRK-Katastrophenvorsorge.
Was kostet Sie als Veranstalter ein Sanitätswachdienst?
Unser DRK-Ortsverein wird nicht durch öffentliche Gelder finanziert. Die Kosten unserer Dienstleistungen (Material, Fahrzeuge, Ausbildung der Helfer, persönliche Schutzausrüstung der Helfer usw.) müssen wir also vollständig aus eigenen Mitteln decken. Bitte haben Sie deshalb Verständnis, dass wir die Kosten an Sie als Veranstalter weitergeben. Das kann auch in Form einer Spende erfolgen. Mit Ihrer Finanziellen Unterstützung helfen Sie uns, auch weiterhin eine professionelle Erste Hilfe und Versorgung zu gewährleisten.
Wie kann ein Sanitätsdienst gebucht werden?
Wie kann ein Sanitätswachdienst gebucht werden?
Da der Sanitätsdienst von ehrenamtlichen Einsatzkräften durchgeführt wird, benötigen wir eine gewisse Vorlaufzeit für unsere Planungen. Fordern Sie den Sanitätsdienst deshalb am besten so früh wie möglich an - etwa sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Schreiben Sie eine E-Mail oder nutzen Sie unser Online-Formular, um den Sanitätsdienst anzufordern.
Informationen für Veranstalter
Das Deutsche Rote Kreuz hat als Hilfsorganisation Aufgaben im Rahmen der Gefahrenabwehr wahrzunehmen. Sollte während eines Sanitätswachdienstes das DRK einen entsprechenden Einsatzauftrag erhalten, kann es u. U. erforderlich werden, den Sanitätsdienst (– nach Rücksprache mit dem Veranstalter –) vorübergehend auf eine Mindeststärke zu reduzieren.
Ein Verletztentransport ist keine Regelaufgabe des Sanitätswachdienstes. Dies setzt eine vertragliche Einbindung der Rotkreuz-Gliederung in den Rettungsdienst nach dem Landesrettungsdienstgesetz und eine Abstimmung mit der Rettungsleitstelle voraus.
Wird in der Planung kein Einvernehmen bezüglich des vom DRK geforderten Leistungsumfangs mit dem Veranstalter erzielt, muss das Rote Kreuz von der Veranstaltungsbetreuung Abstand nehmen.