Unser DRK-Ortsverein wird nicht durch öffentliche Gelder finanziert. Die Kosten unserer Dienstleistungen (Material, Fahrzeuge, Ausbildung der Helfer, persönliche Schutzausrüstung der Helfer usw.) müssen wir also vollständig aus eigenen Mitteln decken. Bitte haben Sie deshalb Verständnis, dass wir die Kosten an Sie als Veranstalter weitergeben. Das kann auch in Form einer Spende erfolgen. Mit Ihrer Finanziellen Unterstützung helfen Sie uns, auch weiterhin eine professionelle Erste Hilfe und Versorgung zu gewährleisten.
Wie kann ein Sanitätswachdienst gebucht werden?
Da der Sanitätsdienst von ehrenamtlichen Einsatzkräften durchgeführt wird, benötigen wir eine gewisse Vorlaufzeit für unsere Planungen. Fordern Sie den Sanitätsdienst deshalb am besten so früh wie möglich an - etwa sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Schreiben Sie eine E-Mail oder nutzen Sie unser Online-Formular, um den Sanitätsdienst anzufordern.
Das Deutsche Rote Kreuz hat als Hilfsorganisation Aufgaben im Rahmen der Gefahrenabwehr wahrzunehmen. Sollte während eines Sanitätswachdienstes das DRK einen entsprechenden Einsatzauftrag erhalten, kann es u. U. erforderlich werden, den Sanitätsdienst (– nach Rücksprache mit dem Veranstalter –) vorübergehend auf eine Mindeststärke zu reduzieren.
Ein Verletztentransport ist keine Regelaufgabe des Sanitätswachdienstes. Dies setzt eine vertragliche Einbindung der Rotkreuz-Gliederung in den Rettungsdienst nach dem Landesrettungsdienstgesetz und eine Abstimmung mit der Rettungsleitstelle voraus.
Wird in der Planung kein Einvernehmen bezüglich des vom DRK geforderten Leistungsumfangs mit dem Veranstalter erzielt, muss das Rote Kreuz von der Veranstaltungsbetreuung Abstand nehmen.